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Mit Beginn des Sommersemesters 2021 wird der Prozess zur Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse online über CIS abgewickelt. Ein Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Studierenden jener Lehrveranstaltung zugewiesen sind, die sie anrechnen lassen wollen. Diese Zuweisung erfolgt für das Sommersemester in der Regel bis Ende Jänner und für das Wintersemester bis Ende August.
Die LV-verantwortliche Person erhält im CIS eine Übersicht und Detailsicht über die durch eine Empfehlungsanforderung weitergeleiteten Anträge. LV-verantwortliche Person ist, falls zugeteilt, die LV-Leitung. Andernfalls alle LektorInnen der LV. In beiden Ansichten ist es möglich,
Die Studiengangsleitung trifft anschließend die Entscheidung, ob die Anrechnung genehmigt oder abgelehnt wird.
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