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Anrechnungen - Antrag stellen
Mit Beginn des Sommersemesters 2021 wird der Prozess zur Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse online über CIS abgewickelt.
Ein Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Studierenden jener Lehrveranstaltung zugewiesen sind, die sie anrechnen lassen wollen; diese Zuweisung erfolgt für das Sommersemester in der Regel bis Ende Jänner und für das Wintersemester bis Ende August.
Gehen Sie bitte im CIS unter „Mein CIS | Meine LV“ zu der Lehrveranstaltung, die Sie anrechnen lassen möchten.
Klicken Sie auf den Button „Anrechnung
Anschließend öffnet sich das Antragsformular mit vorbefüllten, studierendenbezogenen Angaben (1).
Antrag stellen
Generelles: Um grundsätzlich festzustellen, ob die erworbenen Kenntnisse zu einer Anrechnung führen können, informieren Sie sich bitte vorab im CIS über die Lernergebnisse, Lehrinhalte und ECTS-Punkte der anzurechnenden Lehrveranstaltung. Eine Anerkennung setzt voraus, dass die erworbenen Kenntnisse mit dem Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltung gleichwertig sind.
Beim Ausfüllen des Formulars und Hochladen der Dokumente beachten Sie bitte folgende Punkte:
Alle Formularfelder müssen verpflichtend angegeben werden.
Für jede Lehrveranstaltung ist ein gesonderter Antrag beizubringen.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen, wie sie in den Infoboxen (4) angegeben werden.
Nachweisdokumente: Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in den Infoboxen (4). Bitte laden Sie mehrere Nachweis-Dokumente zusammengefasst in einem PDF-Dokument hoch.
Herkunft der Kenntnisse: Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in den Infoboxen (4).
Wenn Sie das Formular ausgefüllt und das Nachweisdokument hochgeladen haben, klicken Sie auf den Button „Anrechnung beantragen“ (2)
Der Status (3) ändert sich in „In Bearbeitung“
Genehmigung / Ablehnung
Sobald Ihr Anrechnungsantrag genehmigt oder abgelehnt wurde, werden Sie per eMail über das Ergebnis informiert.
Im CIS können wird der Status auf „Genehmigt“ oder „Abgelehnt“ gesetzt.