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Anrechnungen - Antrag stellen
Mit Beginn des Sommersemesters 2021 wird der Prozess zur Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse online über CIS abgewickelt.
Ein Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Studierenden jener Lehrveranstaltung zugewiesen sind, die sie anrechnen lassen wollen; diese Zuweisung erfolgt für das Sommersemester in der Regel bis Ende Jänner und für das Wintersemester bis Ende August.
Gehen Sie bitte im CIS unter „Mein CIS | Meine LV“ zu der Lehrveranstaltung, die Sie anrechnen lassen möchten.
Klicken Sie auf den Button „Anrechnung
Anschließend öffnet sich das Antragsformular mit vorbefüllten, studierendenbezogenen Angaben.
Antrag stellen
Beim Ausfüllen des Formulars und Hochladen der Dokumente beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
Um grundsätzlich festzustellen, ob die erworbenen Kenntnisse zu einer Anrechnung führen können, informieren Sie sich bittevorab im CIS über die Lernergebnisse, Lehrinhalte und ECTS-Punkte der anzurechnenden Lehrveranstaltung.
Eine Anerkennung setzt voraus, dass die erworbenen Kenntnisse mit dem Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltung gleichwertig sind.
Bitte laden Sie den Antrag in deutscher oder englischer Sprache für das Wintersemester spätestens bis 15. September und für das Sommersemester spätestens bis 22. Februar hoch.
Für jede Lehrveranstaltung ist ein gesonderter Antrag beizubringen.
Wichtig ist, dass Ihre Unterlagen jene Informationen enthalten, die eine Prüfung der Gleichwertigkeit möglich machen.
Herkunft der Kenntnisse: Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in der Hilfebox (3)