Wählbare Module und Lehrveranstaltungen kommen in unterschiedlichem Umfang und in ausschliesslich einem oder mehreren Studiensemestern vor. Sie können unterschiedlich bezeichnet werden bzw. mit unterschiedlichen Intentionen verknüpft sein:
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden an der FH Technikum Wien „Pflichtmodule / Pflichtlehrveranstaltungen“, „Wahlmodule / Wahllehrveranstaltungen“ sowie „Sonstige Module / Sonstige Lehrveranstaltungen“ unterschieden.
Diese können innerhalb von kumulativen oder integrativen Modulstrukturen zusammengefasst sein.
Anhand bestimmter Attribute wird im StgV-Tool definiert, ob es sich um „Pflicht-“ / „Wahl-“ / „Sonstige“ Module und Lehrveranstaltungen handelt, sowie, ob eine Änderung mit einer neuen Studienordnungsversion einhergeht oder ohne jegliche Genehmigung erfolgen kann.
Je nachdem, in welcher Form ein Leistungsnachweis erfolgt, wird innerhalb von Modulen zwischen kumulativen und integrativen Strukturen differenziert:
Die Zuweisung erfolgt in der Eingabemaske zu Erstellung bzw. Bearbeitung von Modulen.
Ist als Lehrtyp → Modul definiert, lässt sich als Lehrform einer der beiden Typen wählen.
sind ein expliziter Teil des genehmigungspflichtigen Studienplans und von allen Studierenden verpflichtend zu absolvieren.
Die Streichung, Änderung oder Neueinführung von Pflicht-MOD bzw. Pflicht-LV (Bezeichnung, ECTS u.a.) führt zu einer neuen STO-Version (inklusive einem neuen STPL), die im Rahmen einer „geringfügigen“ oder „nicht geringfügigen“ oder „akkreditierungspflichtigen“ Änderung der STO zu genehmigen ist.
Pflicht-MOD bzw. Pflicht-LV sind durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".
sind Module bzw. LVs, aus denen die Studierenden eines oder mehrere wählen können. Wahl-MOD und Wahl-LV sind ein Teil des Studienplans - zu unterscheiden sind:
sind ein expliziter Teil des genehmigungspflichtigen Studienplans. Ihre Streichung, Änderung bzw. Neueinführung führt zu einer neuen STO-Version (inklusive einem neuen STPL), die im Rahmen einer „geringfügigen“ oder „nicht geringfügigen“ oder „akkreditierungspflichtigen“ Änderung der STO zu genehmigen ist.
Genehmigungspflichtige Wahl-MOD bzw. Wahl-LV sind durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".
können innerhalb derselben STO- bzw. STPL-Version ersetzt oder neu eingeführt werden.
Nicht genehmigungspflichtige Wahl-MOD bzw. Wahl-LV sind durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".
Hierbei handelt sich um all jene Module und LVs, die nicht Teil des Studienplans sind. Von Studiensemester zu Studiensemester können neue SO-MOD bzw. SO-LV eingeführt werden.
Bezeichnungen für SO-MOD sind u.a. „Unterstützende Lehrangebote“, „Vorbereitung für Zertifizierungsprüfungen“, Einführungsveranstaltungen“, „Informationsveranstaltungen“ oder „Soziale Veranstaltungen“.
Bezeichnungen von SO-LV sind u.a. „Kick-Off“, „Repetitorium“, „Tutorium“, „Info-Veranstaltung“ oder „Lernbegleitung“.
Pflicht-MOD bzw. Pflicht-LV werden durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".