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Modul- und Lehrveranstaltungstypen im StgV-Tool


Wählbare Module und Lehrveranstaltungen kommen in unterschiedlichem Umfang und in ausschliesslich einem oder mehreren Studiensemestern vor. Sie können unterschiedlich bezeichnet werden bzw. mit unterschiedlichen Intentionen verknüpft sein:

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden an der FH Technikum Wien „Pflichtmodule / Pflichtlehrveranstaltungen“, „Wahlmodule / Wahllehrveranstaltungen“ sowie „Sonstige Module / Sonstige Lehrveranstaltungen“ unterschieden.
Diese können innerhalb von kumulativen oder integrativen Modulstrukturen zusammengefasst sein.

Anhand bestimmter Attribute wird im StgV-Tool definiert, ob es sich um „Pflicht-“ / „Wahl-“ / „Sonstige“ Module und Lehrveranstaltungen handelt, sowie, ob eine Änderung mit einer neuen Studienordnungsversion einhergeht oder ohne jegliche Genehmigung erfolgen kann.

 Modul- und Lehrveranstaltungstypen


Kumuative und Integrative Modulstrukturen

Je nachdem, in welcher Form ein Leistungsnachweis erfolgt, wird innerhalb von Modulen zwischen kumulativen und integrativen Strukturen differenziert:

Die Zuweisung erfolgt in der Eingabemaske zu Erstellung bzw. Bearbeitung von Modulen. Ist als LehrtypModul definiert, lässt sich als Lehrform einer der beiden Typen wählen.


Pflichtmodule (Pflicht-MOD) und Pflichtlehrveranstaltungen (Pflicht-LV)

sind ein expliziter Teil des genehmigungspflichtigen Studienplans und von allen Studierenden verpflichtend zu absolvieren.
Die Streichung, Änderung oder Neueinführung von Pflicht-MOD bzw. Pflicht-LV (Bezeichnung, ECTS u.a.) führt zu einer neuen STO-Version (inklusive einem neuen STPL), die im Rahmen einer „geringfügigen“ oder „nicht geringfügigen“ oder „akkreditierungspflichtigen“ Änderung der STO zu genehmigen ist.

Pflicht-MOD bzw. Pflicht-LV sind durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".


Wahlmodule (Wahl-MOD) und Wahllehrveranstaltungen (Wahl-LV)

sind Module bzw. LVs, aus denen die Studierenden eines oder mehrere wählen können. Wahl-MOD und Wahl-LV sind ein Teil des Studienplans - zu unterscheiden sind:

1) genehmigungspflichtige Wahl-MOD bzw. Wahl-LV

sind ein expliziter Teil des genehmigungspflichtigen Studienplans. Ihre Streichung, Änderung bzw. Neueinführung führt zu einer neuen STO-Version (inklusive einem neuen STPL), die im Rahmen einer „geringfügigen“ oder „nicht geringfügigen“ oder „akkreditierungspflichtigen“ Änderung der STO zu genehmigen ist.

Genehmigungspflichtige Wahl-MOD bzw. Wahl-LV sind durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".

2) nicht genehmigungspflichtige Wahl-MOD bzw. Wahl-LV

können innerhalb derselben STO- bzw. STPL-Version ersetzt oder neu eingeführt werden.

Nicht genehmigungspflichtige Wahl-MOD bzw. Wahl-LV sind durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".


Sonstige Module (SO-MOD) und Sonstige Lehrveranstaltungen (SO-LV)

Hierbei handelt sich um all jene Module und LVs, die nicht Teil des Studienplans sind. Von Studiensemester zu Studiensemester können neue SO-MOD bzw. SO-LV eingeführt werden.

Bezeichnungen für SO-MOD sind u.a. „Unterstützende Lehrangebote“, „Vorbereitung für Zertifizierungsprüfungen“, Einführungsveranstaltungen“, „Informationsveranstaltungen“ oder „Soziale Veranstaltungen“.
Bezeichnungen von SO-LV sind u.a. „Kick-Off“, „Repetitorium“, „Tutorium“, „Info-Veranstaltung“ oder „Lernbegleitung“.

Pflicht-MOD bzw. Pflicht-LV werden durch Setzen folgender Attribute definiert -> siehe Schema "Attribute von Modulen und Lehrveranstaltungen".