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veronika.neubauer
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 Die Überlegungen zur Akademisierung der Psychotherapie reichen in Österreich bis in die Jahre 1987 -1990 zurück. In dieser Zeit wurde das österreichische Psychotherapiegesetz entwickelt (PthG 1990), indem es in Bezug auf die Qualifizierung zum/zur Psychotherapeut/​in in Paragraf 12 lautet: „...ein Studium ist anzurechnen...“ Die Überlegungen zur Akademisierung der Psychotherapie reichen in Österreich bis in die Jahre 1987 -1990 zurück. In dieser Zeit wurde das österreichische Psychotherapiegesetz entwickelt (PthG 1990), indem es in Bezug auf die Qualifizierung zum/zur Psychotherapeut/​in in Paragraf 12 lautet: „...ein Studium ist anzurechnen...“
-Die Überlegungen ​damals gingen in die Richtung, dass Universitäten in der Zukunft sehr wohl zumindest teilweise die Ausbildung der Psychotherapie übernehmen könnten, die zu dieser Zeit ausschließlich in den Händen von weitgehend privaten Weiterbildungsinstituten waren, denen dann auch mit dem Psychotherapiegesetz eine staatshoheitliche Ausbildungsaufgabe übertragen wurde, die vom Gesundheitsministerium und dem Wissenschaftsministerium kontrolliert werden. \\+Die __Überlegungen__ ​damals gingen in die Richtung, dass Universitäten in der Zukunft sehr wohl zumindest teilweise die Ausbildung der Psychotherapie übernehmen könnten, die zu dieser Zeit ausschließlich in den Händen von weitgehend privaten Weiterbildungsinstituten waren, denen dann auch mit dem Psychotherapiegesetz eine staatshoheitliche Ausbildungsaufgabe übertragen wurde, die vom Gesundheitsministerium und dem Wissenschaftsministerium kontrolliert werden. \\
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 [[https://​sfu.ac.at]] [[https://​sfu.ac.at]]
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 +**Sigmund Freud PrivatUniversität Wien**\\
 +Campus Prater\\
 +Freudplatz 1,\\
 +A-1020 Wien\\
 +Tel: +43 (0)1 798 40 98 \\
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 +$$texttest$$
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/var/www/wiki/data/attic/playground/sfu-playground.1434033531.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/08/13 13:49 (Externe Bearbeitung)