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Mit der BIS-Meldung verpflichten sich ErhalterInnen von Fachhochschulen und Universitäten zur regelmäßigen Bereitstellung bestimmter Informationen betreffend des Studienbetriebes. Die Daten sind gem. FH BIS-Verordnung Vers. 30.7.2012, in vorgegebenen Zeiträumen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) zu übermitteln:
Innerhalb dieses Zeitraums können die in FAS generierten XML-Dateien probeweise auf die Website der AQ Austria geladen und validiert werden. Dies lässt sich so oft wiederholen, bis die Prüfung fehlerfrei durchgeführt und positiv abgeschlossen wird.
Ab diesem Zeitpunkt sind die BIS-relevanten Daten bis inkl. 30. des Meldemonats an die AQ Austria zu übermitteln.
Mit Stichtag des Meldemonats werden die Bearbeitungs-Stati wieder zurückgesetzt. Die zu meldenden Dateien müssen innerhalb der regulären Meldephase erneut auf die Website geladen und die Prüfung positiv abgeschlossen werden.
Bei der BIS-Meldung im November werden neben den Studierenden- auch die MitarbeiterInnendaten übermittelt.
Im Rahmen der MitarbeiterInnenmeldung werden Informationen zu allen aktiven MitarbeiterInnen an die AQ Austria übermittelt - (Ferial-)PraktikantInnen sind davon ausgenommen.
Es werden nur Verwendungen/Funktionen importiert. Die anderen BIS-Daten werden hier nicht berücksichtigt.
Im Menüpunkt BIS befindet sich unter Mitarbeiter mit textslMeldung generieren der Aufruf zur Erzeugung der xml-Datei für die BIS-Personalmeldung. Als Ergebnis zeigt es dann folgende Daten an:
Per Klick auf den Link unterhalb kann die XML-Datei für die Personalmeldung lokal gespeichert werden. Der Upload auf die website der AQ Austria erfolgt in gleicher Weise wie bei der Meldung von Studierendendaten.