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Studienordnungen sind erstmals - nach Akkreditierung eines neuen Studiengangs durch die AQ Austria - im StgvT zu erstellen und werden vom FH-Kollegium im Einvernehmen mit dem Erhalter beschlossen (vgl. § 10 Abs.3 Z 4FHStG idgF). Folgeversionen werden meist auf Basis der letztgültigen STO-Version erstellt und entsprechend adaptiert.
Die Entscheidung, ob eine neue STO-Version erforderlich ist, hängt von der Art der vorgesehenen Änderungen ab. Je nachdem, ob es sich um eine geringfügige, nicht geringfügige oder akkreditierungspflichtige Änderungen handelt, unterscheiden sich Art und Umfang einzelner Schritte in diesem Prozess.
Eine vollständige und detailierte Beschreibung des Prozesses findet sich in Signavio ⇒ K.01.03.02 "Studienordnung ändern"