Eine Studienordung beschreibt die Inhalte einer Studienrichtung und stellt das Curriculum dar.
Ein Studiengang muss mindestens eine, kann jedoch auch mehrere Studienordnungen (STO) besitzen. Diese umfassen die nicht veränderlichen, studiengangsspezifischen Stammdaten (Metadaten) wie z.B. die Bezeichnung und Studienkennzahl oder den akademischen Grad, mit dem das Studium abschließt.
Jede Studienordnung enthält mindestens einen oder auch mehrere Studienpläne (STPL) - entsprechend der Anzahl an Organisationsformen (OrgFormen) im Studiengang. Wird die Ausbildung vollzeit (VZ), berufsbegleitend (BB) bzw. als Fernstudium (Distance Learning) angeboten, ist pro Organisationsform ein eigener Studienplan zu erstellen.
Ein Studienplan wird, neben der OrgForm, auch durch die angegebene Sprache (jene, in der hauptsächlich kommuniziert wird - es muss nicht zwingend 100% der Lehre in dieser Sprache abgehalten werden) sowie seine Gültigkeit (Studien- und Ausbildungssemester) definiert.
Innerhalb eines Studienplans werden Module und LVs pro Studien- und Ausbildungsemester strukturiert und zugeordnet (Studienplanmatrix).
Zwei Studienordnungen können nur im selben Studiensemester gültig sein, jedoch nicht im selben Ausbildungssemester: