Eine Studienordung (STO) beschreibt die Inhalte einer Studienrichtung und stellt das Curriculum dar. Sie umfasst die nicht veränderlichen, studiengangsspezifischen Stammdaten:
Ein Studiengang muss mindestens eine, kann jedoch auch mehrere Studienordnungen (STO) besitzen. Die Erstversion ist nach Akkreditierung des Studiengangs zu erstellen.
⇒ Registerkarten auf STG-Ebene = Bearbeitung der Studienordnung
Jede Studienordnung enthält mindestens einen Studienplan (STPL) entsprechend der Organisationsform (OrgForm) im Studiengang. Er umfasst jene Informationen, die sich von Studienjahr zu Studienjahr verändern können:
Wird die Ausbildung vollzeit (VZ), berufsbegleitend (BB) bzw. als Fernstudium (DL) angeboten, ist pro OrgForm ein eigener Studienplan zu erstellen.
Einen wesentlichen Teil des Studienplans bildet die Studienplanmatrix, worin Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen entalten sind. Das StgV-Tool bietet zur Verwaltung eine eigene Oberfläche, welche über die gleichnamige Registerkarte auf OrgForm-Ebene aufgerufen wird. Darin lassen sich Module und LVs pro Studien- und Ausbildungsemester strukturieren und zuordnen.
⇒ Registerkarten auf OrgForm-Ebene = Bearbeitung des Studienplans
⇒ mehr Infos zur Studienplanmatrix
Neben der OrgForm wird ein Studienplan auch durch die angegebene Sprache (jene, in der hauptsächlich kommuniziert wird - es muss nicht zwingend 100% der Lehre in dieser Sprache abgehalten werden) sowie seine Gültigkeit definiert.
Anhand der Gültigkeit wird bestimmt, in welchem Zeitraum eine STO (inkl STPL) aktiv ist. Diese lässt sich in der gleichnamigen Registerkarte auf OrgForm-Ebene des StgvT semesterweise angeben.
Die Gültigkeit hat auch Auswikrung auf die Darstellung der Lehrveranstaltungen in FAS und TEMPUS. Wurde keine definiert bzw. wurde der definierte Zeitraum überschritten, werden in der Registerkarte Lehrveranstaltungen keine LV-Einträge angezeigt.
Gültigkeitsschema am Beispiel eines Masterstudienganges, der im angegebenen Zeitraum eine gültige STO besitzt, di erstmals im WS2015 zum Einsatz kommt:
Pro Studien- und Ausbildungssemester ist zumindest eine gültige Studienordnung inkl untergeordnetem Studienplan erforderlich. Um mehr Flexibilität in der Entwicklung des Studienganges und der angebotenen Lehrinhalte zu ermöglichen, kann parallel zu einer bestehenden auch an einer weiteren Studienordnung gearbeitet werden, die dann zeitlich versetzt Gültigkeit erlangt.
Innerhalb eines Studiensemesters können auch zwei Studienordnungen gültig sein, jedoch nicht innerhalb eines Ausbildungssemesters: