Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Studienordnungen sind erstmals nach Akkreditierung eines neuen Studiengangs zu erstellen und werden vom FH-Kollegium im Einvernehmen mit dem Erhalter beschlossen (vgl. § 10 Abs.3 Z 4FHStG idgF). Folgeversionen werden häufig auf Basis der letztgültigen STO-Version erstellt und entsprechend adaptiert.
Die Entscheidung, ob eine neue STO-Version erforderlich ist, hängt von der Art der vorgesehenen Änderungen ab. Die Vorgehensweise ist im Prozess Studienordnung ändern definiert und enthält folgende Schritte: