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addons:stgvt:stgvt_sto-criteria

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Wann wird eine (neue) Studienordnung erforderlich?

Studienordnungen sind erstmals nach Akkreditierung eines neuen Studiengangs zu erstellen und werden vom FH-Kollegium im Einvernehmen mit dem Erhalter beschlossen (vgl. § 10 Abs.3 Z 4FHStG idgF). Folgeversionen werden häufig auf Basis der letztgültigen STO-Version erstellt und entsprechend adaptiert.

Die Entscheidung, ob eine neue STO-Version erforderlich ist, hängt von der Art der vorgesehenen Änderungen ab. Die Vorgehensweise ist im Prozess Studienordnung ändern definiert und enthält folgende Schritte:

  1. Die Änderungsart der neuen Studienordnung und die weitere Vorgangsweise wird zwischen QS (Qualitätssicherung) und dem Studiengang abgestimmt und festgelegt
    1. geringfügige Änderung
    2. nicht geringfügige Änderung
    3. akkreditierungspflichtige Änderung

Kriterien, die eine neue STO-Version erforderlich machen:

/var/www/wiki/data/attic/addons/stgvt/stgvt_sto-criteria.1573556315.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/11/12 11:58 von pollmann