Eine Lehrveranstaltung beschreibt den kleinsten Teil eines Studienplans. Die Beschreibung geschieht immer aus Sicht des Studiengangs.
ECTS von studienplanrelevanten Lehrveranstaltungen und Modulen sind Teil der Studienordnung und genehmigungspflichtig. Die ECTS sind im StgV-Tool bei der LV und beim Modul einzugeben bzw. werden nicht berechnet und können innerhalb derselben Studienplanversion nicht verändert werden. Bei den ECTS ist die Eingabe der Nachkommastelle 5 möglich.
ECTS-Anrechnungspunkte bezeichnen den zu erwartenden Gesamtaufwand der Studierenden für die positive Absolvierung einer LV / eines Moduls / eines Semesters / eines Studiengangs. Berücksichtigung finden der Lehraufwand in Form von betreuten Lehrstunden (Präsenzzeiten, betreute Fernlehrzeiten, betreute Projektzeiten udgl.) sowie der studentische Aufwand für sämtliche Lernaktivitäten außerhalb der Präsenz, einschließlich der Vorbereitung auf die Prüfung. Während die Semesterwochenstunden (SWS) den reinen Lehraufwand einer Lehrveranstaltung wiedergeben, wird mit den ECTS-Punkten die Betonung auf den gesamten Arbeits- bzw. Lernaufwand der Studierenden gelegt.
Gemäß FHStG idgF beträgt der Arbeitsaufwand für FH-Bachelorstudiengänge 180, jener für FH-Masterstudiengänge 60, 90 oder 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Für berufsbegleitende FH-Bachelorstudiengänge kann die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte auf das Studienjahr auch unterschritten werden.
Das Arbeitspensum eines Jahres ist gemäß FHStG mit 1.500 Stunden festgelegt; diesem werden 60 ECTS-Punkte zugeteilt. Daraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 30 ECTS-Punkten je Semester. Ein ECTS-Punkt entspricht somit 25 Stunden á 60 Minuten. Die Präsenzzeit einer LV-Stunde beträgt 45 Minuten.
Die Zahl der Wochen eines Semesters, in welchen Lehrveranstaltungen stattfinden können. Die Zahl der Semesterwochen ist kleiner als die Gesamtzahl der Wochen eines Semesters, da lehrveranstaltungsfreie Wochen (Weihnachtsferien, Osterferien udgl.) nicht mitgezählt werden. Für alle Lehrveranstaltungen eines Ausbildungssemesters gilt dieselbe Semesterwochenzahl (z.B. 16). Berechnung: SW = LVS / SWS.
Die Semesterwochen sind Teil der Studienordnung und genehmigungspflichtig. Die Semesterwochen werden im StgV-Tool auf Ebene des Studienplans eingegeben und können innerhalb derselben Studienplanversion nicht verändert werden.
Die Zahl der pro Semesterwoche zu absolvierenden Lehrstunden einer Lehrveranstaltung. Findet eine LV nicht in jeder Semesterwoche statt (z.B. bei geblockten Lehrveranstaltungen) ergeben sich die SWS durch die Umrechnung der Lehrveranstaltungsstunden auf alle Semesterwochen: SWS = LVS / SW. Bei der Festlegung der SWS spielen Gruppenteilungen keine Rolle. Die SWS sind die aus „Studierendensicht“ gemäß Studienplan zu absolvierenden SWS. Dabei spielen die Regelungen für die Anwesenheit keine Rolle; besteht bei einer Vorlesung keine Anwesenheitspflicht, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf den definierten SWS-Umfang (z.B. 2 SWS).
Die SWS einer studienplanrelevanten Lehrveranstaltung sind Teil der Studienordnung und genehmigungspflichtig. Die SWS sind im StgV-Tool bei der LV einzugeben bzw. werden nicht berechnet und können innerhalb derselben Studienplanversion nicht verändert werden. Bei den SWS ist die Eingabe der Nachkommastelle 5 möglich.
Die Summe der in einem Semester zu absolvierenden Lehrstunden einer Lehrveranstaltung. Berechnung: LVS = SWS * SW.
Bei der Berechnung der LVS spielen - im Unterschied zu den ALVS - Gruppenteilungen keine Rolle. Die LVS sind die aus „Studierendensicht“ gemäß Studienplan verpflichtend zu absolvierenden Lehrstunden. Dabei spielt die Lehrform (VO, UE, FL, Betreuung usw.) bei der Festlegung der LVS keine Rolle. Im Unterschied zu den ECTS umfassen die LVS nur den „Lehraufwand“ in Form von betreuten Lehrstunden (Präsenzzeiten, betreute Fernlehre, Projektbetreuung udgl.), nicht jedoch den eigenständigen „Lernaufwand“ der Studierenden außerhalb der betreuten Lehre (Vor-/Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung). Bei der Festlegung der LVS spielen die Regelungen für die Anwesenheit keine Rolle; besteht bei einer Vorlesung keine Anwesenheitspflicht, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf den definierten LVS-Umfang (z.B. 30 LVS).
Die LVS einer Lehrveranstaltung sind Teil der Studienordnung und genehmigungspflichtig. Die LVS sind im StgV-Tool bei der LV einzugeben bzw. werden nicht berechnet und können innerhalb derselben Studienplanversion nicht verändert werden. Bei den LVS handelt es sich um ganzzahlige Werte; Nachkommastellen sind nicht möglich.
Die Zahl der in einem Semester für eine Lehrveranstaltung insgesamt vom Studiengang zu leistenden / anzubietenden Lehrveranstaltungsstunden („Studiengangsicht“). Die ALVS ergeben sich im Normalfall aus den LVS mal dem „Gruppenteiler“. Dabei spielt die Lehrform (VO, UE, FL, Betreuung usw.) bei der Berechnung der LVS keine Rolle. Wird eine Lehrveranstaltung für einen gesamten Jahrgang gemeinsam durchgeführt, dann sind die ALVS gleich den LVS. Wird eine Lehrveranstaltung in Gruppen geteilt, so sind die ALVS höher als die LVS.
Die ALVS sind ein variabler Teil der Studienordnung und können sich - in Abhängigkeit von der Jahrgangsgröße - von Studienjahr zu Studienjahr innerhalb derselben Studienplanversion ändern. Bei der Erstellung einer neuen Studienordnung dienen die ALVS als Planungsgröße, die jedes Studienjahr im FAS geändert werden kann, indem entsprechende Lehrveranstaltungsteile und Lehraufträge angelegt werden. Die ALVS sind im StgV-Tool bei der LV einzugeben bzw. werden nicht berechnet. Bei den ALVS handelt es sich um ganzzahlige Werte; Nachkommastellen sind nicht möglich.
Die Anzahl der Gruppen, in der eine Lehrveranstaltung abgehalten wird. Die Gruppenteilung kann für die gesamte Lehrveranstaltung oder für einen Teil oder mehrere Teile einer Lehrveranstaltung gelten in unterschiedlichem Umfang gelten.
Im StgV-Tool wird die Anzahl der Gruppen nicht explizit angegeben, sie kann jedoch berechnet werden: Grp = ALVS / LVS. Bei der Erstellung einer neuen Studienordnung handelt es sich um eine Planungsgröße, die jedes Studienjahr im FAS geändert werden kann, indem entsprechende Lehrveranstaltungsteile und Lehraufträge angelegt werden.
Die Zahl der Lehrstunden einer Lehrveranstaltung, die vergütet werden. Die LAS sind häufig ident mit den ALVS. Unter bestimmten Umständen können die LAS von den ALVS abweichen. Die LAS können höher als die ALVS sein, wenn mehrere Lehrpersonen gleichzeitig lehren; sie sind niedriger, wenn - wie z.T. bei Fernlehreinheiten der Fall - nicht alle Lehrstunden vergütet werden.
Die LAS sind ein variabler Teil der Studienordnung und können sich von Studienjahr zu Studienjahr innerhalb derselben Studienplanversion ändern. Bei der Erstellung einer neuen Studienordnung dienen die LAS als Planungsgröße, die jedes Studienjahr im FAS geändert werden kann, indem die Lehraufträge angepasst werden. Die LAS sind im StgV-Tool bei der LV einzugeben bzw. werden nicht berechnet. Bei den LAS sind zwei Nachkommastellen möglich.
Die Zahl der Lehrstunden, die im LV-Plan verplant wird bzw. für die Lehrräume zu reservieren sind. Die LVPLS sind bei durchgängiger Präsenzlehre meist ident mit den ALVS. Abweichungen ergeben sich, wenn ein Raumbedarf nicht für 100% der ALVS gegeben ist - wie z.B. im Fall von Fernlehre bzw. Fernlehranteilen einer LV.
Die LVPLS sind ein variabler Teil der Studienordnung und können sich von Studienjahr zu Studienjahr innerhalb derselben Studienplanversion ändern. Bei der Erstellung einer neuen Studienordnung dienen die LVPLS als Planungsgröße, die jedes Studienjahr geändert werden kann, indem der LV-Plan angepasst wird. Die LVPLS sind im StgV-Tool bei der LV einzugeben bzw. werden nicht berechnet. Bei den LVPLS handelt es sich um ganzzahlige Werte; Nachkommastellen sind nicht möglich.
Eine berechnete Größe im Zusammenhang mit der Erstakkreditierung bzw. mit akkreditierungspflichtigen Änderungsanträgen. Die ASWS sind die Zahl der in einem Semester für eine Lehrveranstaltung insgesamt vom Studiengang zu leistenden Semesterwochenstunden („Studiengangssicht“). Die ASWS werden nicht ins StgV-Tool eingegeben, können aber bei Bedarf berechnet werden.
Unter Änderung der Bezeichnung ist eine grundlegende Änderung / Neubetitelung einer LV bzw. eines Moduls zu verstehen.
sind auch bei bestehenden LV-Einträgen zulässig - hierfür ist kein neuer LV-Eintrag nötig.
Der Lehrveranstaltungsteil bildet den Ablauf einer Lehrveranstaltung pro Lehrbeauftragtem und Gruppe ab.
Ein Lehrveranstaltungsteil wird durch folgende Attribute beschrieben: Lehrveranstaltung / Lehrfach / Lehrbeauftragter (mehrere möglich) / Studierendengruppen (mehrere möglich) / zusätzliche Infos zur LV-Planung
Durch einen Lehrauftrag werden eine oder mehrere Lehrpersonen mit der Umsetzung eines Lehrveranstaltungsteils / LV-Teils beauftragt. Für einen Lehrauftrag sind folgende Attributen zentral: „Lehrauftragsstunden / LAS“ (bisher „Semesterstunden“), „LV-Plan Stunden / LVPLS“ (bisher „Planstunden“) / „Stundensatz“.
Die Lehreinheit (= LV-Teil in FAS) bezeichnet einen Block bzw. eine Gruppierung einzelner Lehrstunden.
Mögliche Gruppierungen sind beispielsweise folgende: Doppel-Lehrstunden, die wöchentlich stattfinden; 4er-Blöcke im 2-Wochen-Rhythmus; 4er-Blöcke in der ersten Hälfte des Semesters; Ganztages-Blöcke an Freitagen und Samstagen; 4er-Blöcke an drei Abenden pro Woche (v.a. berufsbegleitende Studiengänge). Im Rahmen einer Lehrveranstaltung können auch unterschiedliche Lehreinheiten bzw. Blockungen vorkommen (z.B. zunächst wöchentliche Doppelstunden, abschließend ein Ganztages-Block).
Eine Lehrstunde ist die kleinste Zeiteinheit einer Lehrveranstaltung; sie hat einen Umfang von 45 Minuten. Die Summe aller Lehrstunden einer Lehrveranstaltung ergibt die Lehrveranstaltungsstunden / LVS.