Die Studiengangsleitung kann über die Anträge selbst entscheiden oder eine Empfehlung bei der LV-verantwortlichen Person anfordern. (LV-Leitung oder, falls keine LV Leitung hinterlegt ist, alle der LV zugeordneten LektorInnen)
Die entsprechenden LektorInnen werden über ein E-Mail informiert. Das E-Mail wird jedoch erst am Ende des Tages versendet. Sollten Sie die Anforderung noch am selben Tag zurücknehmen, so wird auch kein E-Mail dazu ausgesendet werden. Die Empfänger und das Anforderungsdatum werden angeführt.
Sobald die Empfehlung abgegeben worden ist, wird zusätzlich der Name der konkreten Person und das Empfehlungsdatum angeführt.
Solange Anträge auf eine angeforderte Empfehlung warten, können diese nicht weiterbearbeitet werden. Sie können die Anforderung jedoch über den Button „Empfehlung zurücknehmen“ zurücknehmen, solange sie nicht vom Lehrenden bearbeitet wurde. Der Button erscheint auch nur solange der Antrag auf eine Empfehlung des Lehrenden wartet.
Sie können Notizen hinzufügen und auch nachträglich ändern. Diese Notiz wird nicht nach außen kommuniziert.
Die folgenden Entscheidungsoptionen sind möglich:
Genehmigen: Stattgeben des Antrags, weil die Kenntnisse inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind. Klicken Sie auf den Button „Bestätigen“.
Ablehnen: Ablehnung des Antrags, weil
Klicken Sie auf den Button „Bestätigen“.
Sie können die Genehmigung / Ablehnung über den Button „Zurücknehmen“ zurücknehmen.
Die Studierenden werden mittels Standardtext automatisch per E-Mail über die Entscheidung informiert. Im Falle einer Ablehnung wird die Begründung der Studiengangs zusätzlich im E-Mail übernommen.
Das Ergebnis wird automatisch ins FAS übernommen.