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Wann ist eine (neue) Studienordnung erforderlich?

Studienordnungen sind erstmals - nach Akkreditierung eines neuen Studiengangs durch die AQ Austria - im StgvT zu erstellen und werden vom FH-Kollegium im Einvernehmen mit dem Erhalter beschlossen (vgl. § 10 Abs.3 Z 4FHStG idgF). Folgeversionen werden meist auf Basis der letztgültigen STO-Version erstellt und entsprechend adaptiert.

Die Entscheidung, ob eine neue STO-Version erforderlich ist, hängt von der Art der vorgesehenen Änderungen ab. Diese können sowohl Informationen auf STG-Ebene (Studienordnung) als auch OrgForm-Ebene (Studienplan) betreffen.

Je nachdem, ob es sich um geringfügige, nicht geringfügige oder akkreditierungspflichtige Änderungen handelt, unterscheiden sich Art und Umfang der einzelnen Schritte in diesem Prozess.


Eine Studienordnung ändern - die Schritte im Überblick


Studienordnung ändern - Übersicht

Eine vollständige und detailierte Beschreibung des Prozesses findet sich in Signavio ⇒ K.01.03.02 "Studienordnung ändern"