zurück zur Übersicht
Beispiele für die Abbildung unterschiedlicher MOD/LV-Modelle
Beispiel 1:
Ein Pflicht-MOD ohne Wahlmöglichkeiten auf LV-Ebene.
Beispiel 2:
Ein integratives Pflicht-MOD ohne Wahlmöglichkeiten auf LV-Ebene.
Beispiel 3:
Ein Pflicht-MOD mit 6 ECTS und nicht-genehmigungspflichtigen Wahl-LV. Von den angebotenen Wahl-LVs sind zwei zu wählen (gesamt 6 ECTS).
Beispiel 4:
a) Ein Pflicht-MOD mit 6 ECTS und genehmigungspflichtigen Wahl-LV. Es ist eine Wahl-LV zu wählen (gesamt 6 ECTS).
b) Ein Pflicht-MOD mit 9 ECTS und genehmigungspflichtigen Wahl-LV. Die erste LV ist von allen zu wählen, aus den restlichen vier kann eine ausgewählt werden (gesamt 9 ECTS).
c) Ein Pflicht-MOD mit 9 ECTS und genehmigungspflichtigen Wahl-LV. Die erste oder die zweite LV muss gewählt werden, aus den restlichen vier kann eine ausgewählt werden (gesamt 9 ECTS).
Beispiel 5:
Ein Pflicht-MOD mit 12 ECTS, das aus zwei genehmigungspflichtigen Wahl-MOD mit jeweils vier genehmigungspflichtigen Pflicht-LV besteht. Eines der fixen Wahl-MOD ist zu wählen (gesamt 12 ECTS).
Beispiel 6:
Ein Pflicht-MOD mit 6 ECTS, das aus drei nicht-genehmigungspflichtigen Wahl-MOD mit jeweils drei nicht-genehmigungspflichtigen W-LV besteht. Aus zwei Wahl-MOD ist jeweils eine Wahl-LV zu wählen (gesamt 6 ECTS).
Beispiel 7:
Ein Pflicht-MOD mit 6 ECTS, das aus zwei genehmigungspflichtigen Wahl-MOD mit nicht-genehmigungspflichtigen Wahl-LV besteht. Aus einem der Wahl-MOD sind zwei Wahl-LVs zu wählen (gesamt 6 ECTS).
Beispiel 8:
Abbildung von unterstützenden Lehrangeboten außerhalb des Studienplans.