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fh-complete:zugangsvoraussetzung-uebersicht

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fh-complete:zugangsvoraussetzung-uebersicht [2018/01/18 09:22]
pollmann [Erklärung zur Zugangsvorraussetzung]
— (aktuell)
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-[[fh-complete:​process|zurück zur Übersicht]] 
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-====== Erklärung zur Zugangsvoraussetzung ====== 
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-===== 1. Zugangsvorraussetzung (Schulform) ===== 
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-Es kann jedem/r Studierenden nur eine Zugangsvoraussetzung zugewiesen werden. ​ 
-Die bei der erstmaligen Meldung eines/r Studierenden angegebene Zugangsvoraussetzung darf bei den Folgemeldungen nicht verändert werden. ​ 
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-Die Zugangsvoraussetzung (Schulform) bezeichnet die für die Aufnahme in einen FH-Bachelor- oder einen FH-Diplomstudiengang ausschlaggebende fachliche Zugangs-voraussetzung. Beim Nachweis mehrerer Zugangsvoraussetzungen (Schulform) ist jener Abschluss anzugeben, der für die Aufnahme in einen FH-Bachelor- oder einen FH-Diplomstudiengang ausschlaggebend ist. Dies kann bedeuten, dass einer Reifeprüfung der Vorzug vor einer studienrichtungs-bezogenen Studienberechtigungsprüfung zu geben ist. Einer Studienberechtigungsprüfung wäre der Vorzug vor dem Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule zu geben. Beim Nachweis von mehreren gleichwertigen Zugangsvoraussetzungen (z.B. AHS-Reifeprüfung und BHS-Kolleg) ist die zeitlich früheste anzugeben. ​ 
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-Obwohl die Zugangsvoraussetzungen (Schulform) für die Aufnahme von Studierenden in einen FH-Masterstudiengang keine hinreichende Zugangsvoraussetzung darstellen, ist trotzdem auch im Fall eines FH-Masterstudienganges die Zugangsvoraussetzung (Schulform) des/der Studierenden anzugeben. Bei Studierenden eines FH-Masterstudienganges ist der höchste Sekundarschulabschluss anzugeben. Auch hier gilt, dass bei mehreren gleichwertigen Sekundarabschlüssen der zeitlich früheste anzugeben ist.  
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-Als geeigneten Link betreffend die Zuordnung von Schulen zu den Codes der Kodextabelle cxZugang empfiehlt, das online verfügbare „Österreichische Schulportal“ oder die Seite des BMUKK3 zu besuchen. 
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-http://​www.schule.at/​schulfuehrer.html ​ oder Bildungswesen in Österreich www.bmukk.gv.at/​schulen/​bw/​index.xml ​ (Stand 16.09.2013)  ​ 
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-{{:​fh-complete:​cxzugang.png|}} 
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-**Erklärungen zu cxZugang:** 
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-  * **Nr. 9:** 8-jähriges Gymnasium (Unter- und Oberstufe) 
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-  * **Nr. 11:** Aufbau- und Aufbauregelgymnasium,​ Gymnasium und Realgymnasium für Berufstätige,​ \\ Höhere Internatschule und AHS unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung \\ sowie Schulversuchsmodelle 
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-  * **Nr. 19:** siehe unter Zugangsvoraussetzungen für FH-Masterstudiengang  
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-=====  2. Zugangsvoraussetzung für FH-Masterstudiengang ===== 
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-Das Feld für die „Zugangsvoraussetzung für FH-Masterstudiengang“ darf ausschließlich und muss befüllt sein, wenn die Studiengangsart des/der Studierenden „FH-Masterstudiengang“ ist.  
-Es kann jedem/r Studierenden nur eine Zugangsvoraussetzung für FH-Masterstudiengang zugewiesen werden. ​ 
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-Beim Nachweis mehrerer Zugangsvoraussetzungen ist der ausschlaggebende Abschluss anzugeben. ​ 
-Die bei der erstmaligen Meldung eines/r Studierenden angegebene Zugangsvoraussetzung für einen FH-Masterstudiengang darf bei den Folgemeldungen nicht verändert werden. ​ 
-Die Auflistung der österreichischen Bildungsinstitutionen,​ die dem postsekundären Bereich angehören, finden Sie in der Broschüre [[https://​wissenschaft.bmwfw.gv.at/​bmwfw/​studium/​studieren-in-oesterreich/​oesterr-hochschulwesen/​postsekundaere-bildungseinrichtungen-in-oesterreich/​|"​Postsekundäre Bildungseinrichtungen“ des BMWF]]. 
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-{{:​fh-complete:​cxmaster.png|}} 
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-**Erklärungen zu cxMaster:** 
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-**Ad. 3.** Als anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen werden nach § 51 (2) UG Bildungseinrichtungen definiert, die Studien im Ausmaß von mindestens 6 Semestern durchführen,​ bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als solche Bildungseinrichtungen anerkannt sind. 
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-**I. Hochschulen / Universities and Universities of Applied Sciences** 
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-1. Öffentliche Universitäten 
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-2. Privatuniversitäten 
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-3. Fachhochschulen und Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen 
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-4. Pädagogische Hochschulen 
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-5. Theologische Hochschulen 
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-6. Institute of Science and Technology 
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-**II. Akademien / Colleges** 
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-7. Hebammenakademien ​ 
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-8. Medizinisch-Technische Akademien ​ 
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-9. Militärische Akademien ​ 
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-10. Diplomatische Akademie ​ 
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-**III. Sonstige / Others** 
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-11. Psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen ​ 
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-12. Konservatorien ​ 
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